Unsere Leistungen

Externer Datenschutzbeauftragter

Unser Team aus Volljuristen, Fachanwälten für IT- Recht sowie Urheber- und Medienrecht unterstützt Sie gerne als externe Datenschutzbeauftragte in Ihrem Unternehmen.

Die Aufgaben der Datenschutzbeauftragten sind umfassend und komplex. Während interne Datenschutzbeauftragte umfassend geschult, von ihrer eigentlichen Tätigkeit freigestellt werden müssen sowie einen Kündigungsschutz genießen, bieten wir den Vorteil, dass wir unsere branchenübergreifende langjährige Erfahrung und Fachkunde insbesondere durch internen Wissensaufbau für Sie einbringen.

Beratung

Wir beraten Sie individuell und zugeschnitten auf die Größe und Branche Ihres Unternehmens. Mit unserer Beratung unterstützen wir Sie sowohl bei Fragen der allgemeinen Planung und Konzeption wie auch in Angelegenheiten des täglichen Geschäfts.

Datenschutz-Check und Audits

Ebenso bieten wir passend zu Ihrem Unternehmen eine Prüfung der bei Ihnen jeweils notwendigen Maßnahmen an. Von einzelnen spezifischen Projekten bis hin zu umfassenden Audits vor Ort.

Datenschutzmanagement

Wir unterstützen Sie außerdem bei der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben und Pflichten. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bringt zahlreiche Dokumentationsaufgaben mit sich. Neben dem Verzeichnis von Ihren Verarbeitungstätigkeiten sind insbesondere Standardprozesse für die Beantwortung von Betroffenenanfragen und zur zeitnahen Meldung bei sog. Datenpannen zu entwickeln. Sie müssen Ihre Kunden, Beschäftigten und Geschäftspartner über Ihre Datenverarbeitungen informieren, mit letzteren ggf. Auftragsverarbeitungvereinbarungen, Joint-Controller-Verträge oder Standardvertragsklauseln bei Drittstaatentransfers abschließen sowie bei risikoreichen Datenverarbeitungen eine Datenschutzfolgenabschätzung durchführen.

Schulungen

Für die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist eine Schulung der datenverarbeitenden Mitarbeiter unerlässlich. Gerne schulen wir Ihre Mitarbeiter entweder vor Ort oder Online und unterrichten Sie über die notwendigen Maßnahmen sowie zu beachtende Vorschriften zum Datenschutz in Ihrem Unternehmen. Daneben bieten wir selbstverständlich auch Seminare zu besonderen Themen an.

Datenschutz für Ihre Beschäftigten

Mitarbeiterdatenschutz betrifft jedes Unternehmen und unterliegt besonderen gesetzlichen Vorgaben. Insbesondere die Einwilligung von Mitarbeitern bedarf zusätzlicher Anforderungen, um wirksam zu sein. Haben Sie einen Betriebsrat, kann zudem die Regelung in einer Betriebsvereinbarung sinnvoll oder in manchen Fällen sogar erforderlich sein. Beim Onboarding neuer Mitarbeiter müssen Sie organisatorisch sicherstellen, dass diese auf das Datengeheimnis verpflichtet werden und personenbezogene Daten nur nach Ihren Weisungen verarbeiten.

Wir erstellen mit Ihnen Richtlinien, damit der Datenschutz auch von Ihren Mitarbeitern gelebt wird und Sie Ihren Organisationspflichten nachkommen, bspw. durch konkrete Vorgaben, wie Ihre Mitarbeiter personenbezogene Daten insb. speichern, versenden und löschen.

Datensicherheit

Neben den Dokumentationsaufgaben müssen Sie auch gewährleisten, dass personenbezogene Daten, bspw. Ihrer Kunden und Beschäftigten, insbesondere vor Verlust und unbefugter Offenlegung geschützt sind und die dafür nötigen technischen und organisatorischen Maßnahmen regelmäßig evaluieren und aktualisieren. Dies umfasst Ihre IT-Sicherheit, aber auch Maßnahmen wie Alarmanlagen, Zutrittsberechtigungen, Backups u. ä. Außerdem müssen Sie die Zugänge zu personenbezogenen Daten in Ihrer EDV mit einem Rechte- und Rollenkonzept absichern.

Außerdem müssen Sie sicherstellen, dass die Daten gelöscht werden, wenn Sie diese nicht mehr benötigen. Daher sind Sie z.B. zur Löschung von Unterlagen abgelehnter Bewerber nach Abschluss des Bewerbungsverfahren verpflichtet. Zur Umsetzung dieser Pflichten, beraten wir Sie gerne bei Ihren Maßnahmen und stellen für Sie ein Löschkonzept dafür auf, wann Sie welche Daten wie und durch wen löschen.